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Barrierefreiheitserklärung
Stand: 16.11.2025.
Verantwortliche Stelle
Betreiber der Website www.monamourr.de ist Von Mon´Amour 707, Einzelunternehmen, Köpperner Strasse 81,
61381 Friedrichsdorf.
Anwendungsbereich
Diese Erklärung gilt für sämtliche öffentlichen Inhalte und Funktionen der Website www.vonamour707.de.
Rechtsgrundlage
Der Betrieb erfüllt die Kriterien eines Kleinstunternehmens nach unionsrechtlicher Definition, weniger als zehn Beschäftigte, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme unter zwei Millionen Euro. Damit greift die gesetzliche Ausnahme von den verbindlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und der Richtlinie EU 2019/882.
Grundsatz der Zugänglichkeit
Trotz gesetzlicher Ausnahme wird angestrebt, die Website technisch und inhaltlich so zu gestalten, dass wesentliche Informationen ohne unnötige Hürden zugänglich sind.
Barrierefreiheitsstatus
Die Website entspricht nicht vollständig anerkannten Barrierefreiheitsstandards. Abweichungen bestehen in Bereichen wie Kontrastgestaltung, Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexten, semantischer Strukturierung, Formularbedienung, responsiver Darstellung und Hilfstexten für interaktive Elemente.
Technische Einschränkungen
Einzelne Inhalte werden über Drittanbieter eingebunden. Für diese Komponenten bestehen mögliche Einschränkungen, die nicht vollständig im Einflussbereich des Betreibers liegen.
Prüfungsmethodik
Die Bewertung der Zugänglichkeit erfolgt durch interne Überprüfung anhand grundlegender Kriterien der WCAG Richtlinien. Eine externe Zertifizierung liegt nicht vor.
Fortlaufende Verbesserung
Anpassungen und Optimierungen erfolgen im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und betrieblichen Relevanz. Eine vollständige barrierefreie Umsetzung ist aufgrund der geltenden Ausnahme nicht verpflichtend.
Meldeweg für Barrieren
Rückmeldungen zu Barrieren können über die im Impressum und auf der Kontaktseite angegebenen Kontaktdaten übermittelt werden. Hinweise werden geprüft und, sofern technisch realisierbar, berücksichtigt.
Durchsetzungsverfahren
Da keine Verpflichtung zur vollständigen digitalen Barrierefreiheit besteht, ist kein förmliches Durchsetzungsverfahren vorgesehen. Beschwerden können an die örtlich zuständigen Stellen gerichtet werden, die eine freiwillige Klärung unterstützen können.
Aktualisierung
Diese Erklärung wird bei technischen Änderungen oder relevanten rechtlichen Anpassungen überarbeitet.
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